RA H.Heinrich Büters
Fortbildung
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RA H. Heinrich Büters

Sozialrecht

Im Sozialrecht bearbeite ich vorwiegend:

Ansprüche gegen die Krankenversicherung (z.B. Kostenübernahme von Behandlungen),

Rentenversicherung (z.B. Durchsetzung von Erwerbsunfähigkeitsrenten) nach SGB VI,

Durchsetzung von Rehabilitationsleistungen und Schwerbehindertenrecht nach SGB IX,

Feststellung des Grades der Behinderung (GdB),

Probleme mit der Pflegeversicherung (Einstufung, Höherstufung),

Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland
Sozialhilfe / Grundsicherungsleistung (Bedarf, Vermögenseinsatz u. Unterhaltsansprüche etc.) nach SGB XII.

 

Betreuungsrecht

  • Im Betreuungsrecht bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen zu

  • Betreuerbestellung,

  • Betreuerhaftung,

  • Geschäftsfähigkeit,

  • Unterbringungsverfahren und Betreuungsverfügungen gern behilflich.

     
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  • Insolvenzrecht
  • Im Insolvenzrecht untersütze ich Sie von der 

    Antragstellung für ein Insolvenzverfahren

    bis zur endgültigen Restschuldbefreiung

    Soweit Sie nicht in der Lage sind, das anwaltliche Honorar selbst aufbringen zu können, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Für Fragen hinsichtlich der Gewährung von Beratungshilfe bitte ich Sie, mich anzurufen.

    Sollten Sie keinen Beratungshilfeschein erhalten, müssen die hier entstehenden Gebühren und Auslagen von Ihnen beglichen werden. Die Vergütung im Insolvenzantragsverfahren richtet sich dabei nach der Anzahl Ihrer Gläubiger:              

    bis zu 5 Gläubiger:              300,00 € zzgl. MwSt. und Auslagen

    6 - 10 Gläubiger                 400,00 € zzgl. MwSt. und Auslagen 

    11 - 15 Gläubiger               500,00 € zzgl. MwSt. und Auslagen

    ab 16 Gläubiger                 750,00 € zzgl. MwSt und Auslagen

    Die jeweiligen Gebühren umfassen die gesamte anwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren einschließlich der Beratung und Information und der gesamten Korrespondenz mit allen Gläubigern sowie der unterschriftsfertigen Vorbereitung des Insolvenzantrages.

    Meine Tätigkeit mache ich von der Begleichung einer entsprechenden Vorschussrechnung gem. § 9 Rechtsanwaltsvergütunggesetz (RVG) abhängig.                                                           

    Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr sowie Freitags von 09.00 - 15.00 Uhr (Tel.: 05451/998932). Termine nach tel. Vereinbarung.

    Sie erreichen mich jederzeit per email: bueters@web.de

    Für eine Erstberatung werden 100,00 € zzgl. MWSt. an Gebühren erhoben.

    Vertretung auf Basis von Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe ist selbstverständlich.

    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland außer der Rechtsanwaltskanzlei H. Büters weitere Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkten Sozialrecht, Insolvenzrecht und BBetreuungsrecht tätig sind.

     

    Rechtsanwalt H. Heinrich Büters  | bueters@t-online.de
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